[ Auszug: Wer berechtigt ist, von einer Sache, die er einem anderen herauszugeben
hat, eine Einrichtung wegzunehmen, hat im Falle der Wegnahme die Sache auf
seine Koste ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]